Die Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW sind laut einer statistischen Modellrechnung zum Jahresende 2023 mit 86,3 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Das entsprach einer durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohner von 4.752 Euro, wie das Statistische Landesamt IT.NRW am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Damit lag NRW über dem Bundesschnitt: Bundesweit betrug die kommunale Verschuldung im Durchschnitt 4.133 Euro pro Kopf.
Die Modellrechnung bietet nach Angaben von IT.NRW einen unabhängigen Vergleich, da sie auch die Schulden ausgegliederter Einheiten – wie etwa städtischer Eigenbetriebe – berücksichtigt. 47,7 Milliarden Euro oder 55,3 Prozent der Schuldensumme entfielen auf die Kernhaushalte. Mehr als jeder dritte geschuldete Euro (29,3 Milliarden Euro, 33,9 Prozent) betraf sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Die Extrahaushalte trugen mit 9,3 Milliarden Euro (10,7 Prozent) zur Verschuldung bei.
Bei Betrachtung der kommunalen Schulden hatte Mülheim an der Ruhr nach der Modellrechnung Ende 2023 mit 10.682 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Oberhausen (10.101 Euro) und Remscheid (8.523 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei. Die niedrigsten Schulden je Kopf wiesen bei den kreisfreien Städten Hamm (3.196 Euro), Düsseldorf (3.266 Euro) und Bottrop (3.478 Euro) auf.
Bei einem Vergleich der Kreise hatten der Kreis Herford (5.135 Euro), die Städteregion Aachen (5.047 Euro) und der Rhein-Sieg-Kreis (5.031 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Die niedrigsten Schulden je Einwohner auf Kreisebene wiesen die Kreise Olpe (1.025 Euro), Coesfeld (1.230 Euro) und Heinsberg (1.448 Euro) auf. Hierbei wurden die Schulden der kreisangehörigen Gemeinden und der Kreisverwaltungen in Summe betrachtet.
Bei der Berechnung legten die Statistiker eine erweiterte Definition kommunaler Schulden zugrunde: Berücksichtigung fanden die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und anteilmäßig die Schulden der öffentlichen Unternehmen, an denen die Gemeinden mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind.