Jedes Jahr bewerten Gutachter Tausende Beschwerden über ärztliche Behandlungsfehler: 3.160 wurden für 2023 bestätigt. Teils mit tödlichen Folgen. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein.
Falsche Medikamente oder Behandlungsmethoden, Verwechselungen bis hin zu im Körper vergessenen OP-Materialien: Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr in 3.160 Fällen ärztliche Behandlungsfehler mit Gesundheitsschäden für Patienten festgestellt. In 75 Fällen endeten diese Fehler tödlich. Das geht aus der am Donnerstag in Berlin vorgestellten jährlichen Statistik des Medizinischen Dienstes hervor. In 2.679 Fällen war der Fehler nachweislich Ursache für den Schaden – nur dann haben Patienten Aussicht auf Schadensersatz.
Die Begutachtungszahlen mit rund 12.500 Gutachten zeigten nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehen, führte der Vorstandsvorsitzende Stefan Gronemeyer aus. Fachleute rechneten damit, dass in etwa einem Prozent aller stationären Behandlungen Fehler und vermeidbare Schäden aufträten. Dann gebe es alljährlich bis zu 168.000 Fehler und etwa 17.000 fehlerbedingte, vermeidbare Todesfälle.
Aus diesem Grund fordert der Medizinische Dienst Bund bereits seit längerem eine Meldepflicht. Diese sei insbesondere nötig, um sogenannte Never Events zu verhindern. Solche Fehler, die nie passieren dürften, wurden im vergangenen Jahr in 151 Fällen festgestellt. Dazu zählen etwa zurückgebliebene Fremdkörper nach einer OP, verwechselte Patienten oder schwere Medikationsfehler. Eine 39-jährige Patienten etwa sei bei einer geplanten Zysten-OP versehentlich sterilisiert worden.
Zwei Drittel der Behandlungsfehler passierten im stationären Bereich, meist in Krankenhäusern, ein Drittel ambulant. Etwas unter einem Drittel beträfen die Unfallchirurgie und Orthopädie. In zwei Drittel der Fälle war der Schaden vorübergehend und konnte behoben werden. Bei einem Drittel verursachte der Behandlungsfehler bleibende Schäden, das reicht von einer Narbe bis hin zu schweren Schmerzen oder einer Pflegebedürftigkeit.
Patienten können sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler kostenfrei an ihre Kassen wenden. Diese kann denn Medizinischen Dienst als Gutachter beauftragen.