Die Stadt Nürnberg muss aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ austreten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach einen solchen Austritt verlangen kann, wie das Gericht mitteilte. Zur Begründung hieß es, die Stadt Nürnberg müsse sich als Mitglied der Allianz Aussagen dieser zurechnen lassen. Weil sich die „Allianz gegen Rechtsextremismus“ mehrfach deutlich öffentlich gegen die AfD positioniert habe, verletzte das die Neutralitätspflicht der Kommune.
In der mündlichen Verhandlung hatte der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtshofs bereits auf die vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach festgestellte Pflicht öffentlicher Amtsträger zur parteipolitischen Neutralität hingewiesen. Dieser könne sich die Stadt nicht dadurch entziehen, dass sie sich mit anderen Kommunen und Organisationen in einer Allianz zusammenschließe. Eine „kommunale Öffentlichkeitsarbeit“, die sich gegen eine nicht verbotene Partei richte, verstoße gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der AfD auf Gleichberechtigung.
Allianz muss auf AfD-Kritik verzichten
Das Gericht sieht in seinem Urteil vom einen „wirksamen Rechtsschutz“ der klagenden AfD nur dadurch gewährt, dass man der Partei gegenüber der Stadt einen Anspruch auf Austritt aus dem Verein zuerkenne. Die Stadt Nürnberg könnte Mitglied bleiben, so das Gericht, wenn die Allianz künftig auf explizite AfD-Kritik verzichte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kassierte mit seinem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach in erster Instanz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Stadt Nürnberg will schriftliche Begründung abwarten
Die Stadt Nürnberg erklärte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Ein Austritt aus der Allianz müsse daher nicht sofort vollzogen werden. Man wolle erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über eine mögliche Revision entscheiden.
Das Urteil des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen haben. Denn von den 487 Mitgliedern der 2009 gegründeten Allianz sind ziemlich genau ein Drittel Kommunen. Die Allianz und die Stadt Nürnberg haben bisher nicht auf das Urteil reagiert.