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Staatsregierung kann laut Gutachten Gasbohrungen selbst verhindern

Mit dem bayerischen Landesrecht können laut einem Rechtsgutachten Bohrungen nach Erdgas verhindert werden. Solch ein Verbot könnte im Landesentwicklungsprogramm verankert werden, sagte Rechtsanwältin Lisa Hörtzsch von der Würzburger Rechtsanwaltskanzlei Baumann am Donnerstag. Die auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei hatte das Gutachten im Auftrag von Bund Naturschutz (BN) und Greenpeace erarbeitet. Konkret müsste der Klimaschutz als Planungsziel festgelegt werden – dies müsste bei künftigen Entscheidungen nach dem Bundesberggesetz berücksichtigt werden, erläuterte sie.

Der bayerische Greenpeace-Büroleiter Stefan Krug sagte, das Gutachten zeige klar, dass Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) – anders als bisher immer behauptet – sehr wohl einen „effektiven Hebel“ habe, um neue Gasbohrungen zu verhindern. Laut Anwältin und Gutachten-Autorin Hörtzsch spielt dabei auch eine Rolle, dass die Staatsregierung sich selbst die gesetzliche Verpflichtung auferlegt habe, Bayern bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu machen. Krug forderte, „von dieser Möglichkeit nun auch Gebrauch zu machen“. Von Gasbohrungen profitierten nur externe Gasfirmen auf Kosten von Klima und Lebensqualität vor Ort.

Zusammen mit der Klimabewegung Fridays For Future wollen BN und Greenpeace eine Petition gegen Gasbohrungen in Bayern starten. Auf bisher bereits genehmigte Gas-Probebohrungen und auch auf laufende Genehmigungsverfahren hätte ein Verbot im Landesentwicklungsprogramm keinen Einfluss. (00/3186/24.10.2024)