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Sozialversicherungsrechengrößen für 2024 beschlossen

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das kommende Jahr beschlossen. Danach steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung 2024 im Westen auf 7.550 Euro pro Monat (2023: 7.300 Euro), wie das Bundessozialministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Osten auf 7.450 Euro (2023: 7.100 Euro).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse wurde auf 69.300 Euro im Jahr angehoben (2023: 66.600 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2024 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) beziehungsweise 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro).

Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsrechengrößen, denen der Bundesrat noch zustimmen muss, ist die Lohnentwicklung im Jahr 2022. Sie betrug den Angaben nach im Bundesgebiet 4,13 Prozent und in den alten Bundesländern 3,93 Prozent.