Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das kommende Jahr beschlossen. Danach steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung 2024 im Westen auf 7.550 Euro pro Monat (2023: 7.300 Euro), wie das Bundessozialministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Osten auf 7.450 Euro (2023: 7.100 Euro).
Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse wurde auf 69.300 Euro im Jahr angehoben (2023: 66.600 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2024 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) beziehungsweise 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro).