Arbeitsminister Heil plant, die Sozialbeiträge für Gutverdiener zu erhöhen. Finanzminister Lindner blockiert. Der Sozialverband VdK findet das extrem unsolidarisch.
Als komplett unsolidarisch bezeichnet der Sozialverband VdK Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen zu stoppen.
“Die alljährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ist gesetzlich festgeschrieben, darüber entscheiden weder Arbeits- noch Finanzministerium”, erklärte Vdk-Präsidentin Verena Bentele am Freitag in Berlin. Dieser bürokratische Vorgang folge seit Jahrzehnten der allgemeinen Lohnentwicklung.
“Falls das Finanzministerium wirklich daran rütteln will, wird es dazu führen, dass Menschen mit Gehältern jenseits von 8.000 Euro brutto im Monat immer weniger an der Finanzierung unserer Sicherungssysteme beteiligt werden. Das ist Entsolidarisierung pur”, fügte Bentele hinzu. Das würde zu sinkenden Einnahmen bei den Sozialversicherungen führen und vor allem Gering- und Normalverdienende belasten. Der Sozialstaat brauche Verlässlichkeit, stabile Einnahmen und die Solidarität aller.
Zuvor hatte das “Handelsblatt” am Donnerstag berichtet, dass Lindner die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen blockieren wolle. Das Finanzministerium habe die entsprechende Verordnung vorerst gestoppt, erfuhr die Zeitung aus Regierungskreisen. Es liefen nun Gespräche über das weitere Vorgehen. Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Für den Anteil des Einkommens, der darüber liegt, werden keine Sozialabgaben fällig.
Zuvor hatte auch die Union den geplanten Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen als einen “Ausdruck einer Gesundheits- und Sozialpolitik, die die falschen Prioritäten setzt” kritisiert. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge (CDU), stellte die Berechnungsgrundlage zwar nicht infrage, schlug aber eine Entlastung der Sozialversicherungen durch Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Ausgaben vor.
Die Einkommensschwellen, bis zu denen Beiträge gezahlt werden müssen, liegen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung derzeit bei einem Jahresgehalt von rund 91.000 Euro, bei der Pflege- und der gesetzlichen Krankenversicherung bei rund 62.000 Euro. Ab 2025 sollen sie um gut sechs Prozent steigen.
Das Bundesarbeitsministerium hatte dazu erklärt, eine jährliche, auf die Bruttolohnentwicklung abgestimmte Anpassung sei rechtlich festgelegt. Dadurch werde sichergestellt, “dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Ohne die jährliche Anpassung würden Besserverdienende entlastet.