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Sozialverband kritisiert Kürzung seiner Sitze im Landesbehindertenrat

Drei Sitze hat der Sozialverband VdK bisher im Bayerischen Landesbehindertenrat. Nun soll er zwei davon abgeben. Verbandsvorsitzende Verena Bentele fehlt dafür das Verständnis.

Der Sozialverband VdK Bayern soll ab 1. August zwei seiner drei Sitze im Landesbehindertenrat abgeben. Diese Entscheidung von Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sei dem Verband per Brief mitgeteilt worden, ohne dass die Sitzverteilung innerhalb der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung vorab besprochen worden wäre, teilte der VdK am Dienstag in München mit. Kritik an der geplanten Maßnahme kam von deren Landesvorsitzenden Verena Bentele. Sie sehe dadurch die unabhängige politische Vertretung von Menschen mit Behinderung geschwächt.

Bentele verwies darauf, der VdK sei mit mehr als 830.000 Mitgliedern die größte, finanziell wie parteipolitisch unabhängige Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung. Diese werde dann in diesem Gremium nicht mehr ausreichend repräsentiert. Das Sozialministerium offenbare ein fragwürdiges Vertretungsverständnis, wenn es die Streichung der Sitze damit begründe, der VdK passe nicht mehr in der bisherigen Größe in den Landesbehindertenrat, weil er keine Selbsthilfeorganisation sei. Das sei nicht nachzuvollziehen.

Der VdK stelle pro Jahr allein 50.000 Anträge für seine Mitglieder, um eine Schwerbehinderteneigenschaft zu erlangen, erklärte Bentele. Der Verband bringe seine Erfahrungen aus der Rechtsberatung als sozialpolitische Vorschläge konstruktiv ein.

Der Bayerische Landesbehindertenrat unterstützt seit 2004 die Staatsregierung in Fragen der Landesbehindertenpolitik. Ihm gehören neben der Sozialministerin und dem Behindertenbeauftragten weitere 15 Mitglieder an. Neun Sitze entfielen auf Behindertenorganisationen. Davon sollen der Mitteilung zufolge ab 1. August die LAG Selbsthilfe sieben (statt bisher 5) besetzen, dazu kommen wie bisher ein Sitz für den bayerischen SoVD sowie ein Sitz (statt bisher drei) für den VdK. Je zwei Sitze haben Vertretungen der kommunalen Behindertenbeauftragten, der Öffentlichen Wohlfahrtspflege sowie der Freien Wohlfahrtspflege.