Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) will den Betreuungsschlüssel für Kitas trotz angespannter Haushaltslage nicht verschlechtern. „Wir denken nicht darüber nach“, sagte Scharf dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Uwe Brandl (CSU), hatte beim Abschluss des kommunalen Finanzausgleichs vor wenigen Tagen eine Absenkung des Betreuungsschlüssels in Kitas ins Gespräch gebracht, um mehr Kinder pro Fachkraft zu erlauben.
Scharf hingegen will nicht nur die Zahl der vorhandenen Krippen- und Kindergartenplätze im Freistaat weiter ausbauen, „sondern auch eine noch höhere Qualität anbieten“. Dabei sei man bereits „auf einem guten Weg“. Der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in einem bayerischen Kindergarten liege momentan bei 1:9,13. Das Gesetz schreibe einen Mindest-Betreuungsschlüssel von 1:11 vor. „Dieser Wert ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich besser geworden“, sagte Scharf. Nach ihrem Willen soll er sich auch weiter verbessern.
Die Ministerin verteidigt die Pläne der Staatsregierung, direkte Zahlungen an Eltern aus dem Krippen- und Familiengeld in indirekte Zuschüsse an Kitas umzuschichten. Es sei „kein Geheimnis, dass wir mehr Geld im Kita-System brauchen“, sagte Scharf. Auch Fachverbände begrüßten diese Umschichtung. Kritik an dieser Entscheidung aus der Opposition wies sie zurück: „Die 3.000 Euro Kinderstartgeld zum ersten Geburtstag eines Kindes unterstützen Familien in Bayern weiterhin individuell – das gibt es nur in Bayern.“
Auch wirtschaftlich nicht so starken Familien greife der Freistaat weiterhin unter die Arme. „Das Krippengeld war als Zuschuss für einkommensschwache Familien gedacht, nicht zur Kostendeckung der Elternbeiträge in einer Kita“, betonte Scharf. Wenn Eltern zurück in den Beruf wollten, sich aber einen Kita-Platz „finanziell trotz Arbeit nicht leisten können“, gebe es die „wirtschaftliche Jugendhilfe“. Die könne bei Jugendämtern beantragt werden. Die Elternbeiträge einer Kita würden dann teilweise oder auch komplett übernommen. (01/3615/17.11.2024)