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Sozialminister ruft zu verantwortungsvollem Böllern auf

Damit der Silvesterspaß in diesem Jahr kein böses Ende nimmt, mahnt Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern. Er rufe dazu auf, nur zugelassene Produkte zu verwenden, sagte der Minister am Montag in Hannover. „Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verwendet, gefährdet sich und andere und riskiert empfindliche Strafen.“ Legales Feuerwerk lasse sich daran erkennen, dass es über eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle verfüge.

Zudem erinnerte Philippi daran, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Kirchen verboten ist. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden. Solche Gebäude können beispielsweise alte Fachwerkhäuser und historische Altstädte sein, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Die kommunalen Ordnungsbehörden sind deshalb ermächtigt, aus Gründen des Brandschutzes Einschränkungen und Abbrennverbote für bestimmte Gebiete zu erlassen.

In den öffentlichen Verkauf gelangen an Silvester zwei Kategorien von Feuerwerk. Zur Kategorie F1, Kleinstfeuerwerke, gehören etwa Wunderkerzen oder Knallerbsen. Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden, wie beispielsweise Böller und Raketen, gehören zur Kategorie F2 und dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden. Außerdem muss eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung beiliegen.

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind professionellen Anwendern vorbehalten und stellen in den Händen von Laien eine erhebliche Gefahr für die Nutzer selbst und für andere dar. Sie werden auch an Silvester nicht öffentlich verkauft und dürfen von Personen, die nicht im Besitz einer behördlichen Erlaubnis sind, nicht erworben und nicht verwendet werden.