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So werden Bischöfe in Bayern ernannt

Nach dem überraschenden Rücktritt des Eichstätter Bischofs Hanke braucht das Bistum einen neuen Oberhirten. So läuft der Prozess ab.

 Geht es um die Frage, wer in Bayern Diözesanbischof wird, sind bestimmte Abläufe zu beachten. Diese sind in einem Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1924 geregelt. An dieses Bayerische Konkordat sind die (Erz-)Bistümer Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Passau, Regensburg, Augsburg und München-Freising gebunden; außerdem das Bistum Speyer, das aus historischen Gründen zur nordbayerischen Kirchenprovinz gehört.

Das Konkordat legt in Artikel 14 fest, dass der Heilige Stuhl Erzbischöfe und Bischöfe in Bayern frei ernennen kann. Nach dem Rücktritt eines Bischofs erstellt das entsprechende Domkapitel eine Vorschlagsliste mit Kandidaten, die es für geeignet hält. Zudem werden solche Listen regelmäßig nach Rom geschickt, nämlich alle drei Jahre. Daran sind auch die anderen bayerischen Domkapitel und Bischöfe beteiligt. An sämtliche Listen ist der Papst allerdings nicht gebunden.

Bevor der jeweilige Bischof dann offiziell ernannt wird, kann die Bayerische Staatsregierung Einwände gegen den Kandidaten einbringen. Laut Auskunft von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ist dies aber noch nie geschehen, solange es den Freistaat Bayern gibt, also seit 1918. In anderen Teilen Deutschlands gelten aufgrund anderslautender Verträge andere Regeln zur Wahl und Ernennung von Bischöfen. Das bayerische Prozedere entspricht aber eher dem Vorgehen in den übrigen Regionen der Welt.