Sozialverbände in Schleswig-Holstein kritisieren die von der Landesregierung geplante Kürzung von Opferschutzhilfen. Kinder als Opfer von häuslicher Gewalt und Kinder von Inhaftierten bräuchten verlässliche professionelle Hilfe und Beratung, teilten der Schleswig-Holsteinische Landesverband für soziale Strafrechtspflege, die Diakonie und der Paritätische am Dienstag gemeinsam mit.
Mit dem Mitte 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Resozialisierung und zum Opferschutz Schleswig-Holstein seien zwei landesweite Hilfsangebote für Kinder als Betroffene von Straftaten geschaffen worden: Die Hilfen für Kinder von Inhaftierten und die Unterstützung für Kinder, die häusliche Gewalt erlebt haben. Zwei Jahre später rudere die Landesregierung nun zurück und plane, diese Angebote 2025 um 230.000 Euro auf die Hälfte zu kürzen.
Die Kürzungen führten bei beiden Hilfsangeboten zu „erheblichen Einschränkungen“ und schwächten damit den Opferschutz für besonders schutzbedürftige Kinder, hieß es. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen als mittelbare oder unmittelbare Opfer von Straftaten sei aber eine gesellschaftliche Aufgabe, die vor und nach gerichtlichen Verfahren sichergestellt werden muss. Die Landesregierung solle die Pläne für Kürzungen deshalb zurücknehmen, forderten die Verbände.