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SH: Landesflüchtlingsbeauftragte fordert schnellere Einbürgerungen

Die Landesflüchtlingsbeauftragte in Schleswig-Holstein, Doris Kratz-Hinrichsen, hat sich für ein schnelleres Einbürgerungsverfahren ausgesprochen.
Der jüngst veröffentlichte Einbürgerungsbericht zeige, dass die Einbürgerung ein wichtiger Baustein für die Integration sei, sagte Kratz-Hinrichsen am Donnerstag in Kiel. Sie ermögliche den Ausländerinnen und Ausländern vollständigen Zugang zu bürgerlichen, sozialen und politischen Rechten, was die Partizipation und die Zugehörigkeit stärke.

Schleswig-Holstein verzeichnete 2022 mit 5.201 Einbürgerungen einen signifikanten Anstieg. 2021 lag die Zahl noch bei 3.495 eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern. Die Einbürgerungsquote Schleswig-Holsteins gehöre zu den höchsten in Deutschland, so Kratz-Hinrichsen.

Die am 26. Juni in Kraft tretenden Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vereinfachen künftig den Prozess. Eine Einbürgerung kann dann bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünf statt bisher acht Jahren beantragt werden, zudem ohne Verlust der Herkunftsstaatsangehörigkeit.

Kratz-Hinrichsen bemängelte aber, dass die Verfahren in Schleswig-Holstein zu lange dauerten und für die Antragstellenden von Unsicherheiten bezüglich der neuen Gesetzeslage geprägt seien. Sie spricht sich deshalb für eine erneute Einbürgerungskampagne im Land aus. Ferner müssten die verantwortlichen Behörden personell weiter aufgestockt und die Einbürgerungsverfahren schneller digitalisiert werden.