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SH: Land ermöglicht Erprobung von vollvirtuellen Videoverhandlungen

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat grünes Licht für die Erprobung der vollvirtuellen Videoverhandlungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben. Mit Verkündung der entsprechenden Rechtsverordnung könnten die Amtsgerichte Elmshorn, Meldorf und Schleswig die vollvirtuellen Videoverhandlungen testen, teilte das Land am Dienstag mit. Konkret bedeute dies, dass neben Verfahrensbeteiligten auch das Gericht sich nicht im Sitzungssaal aufhalten müsse, sondern an der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung teilnehme.

Ziel der Erprobung sei, die Praxistauglichkeit derartiger Verhandlungen zu testen, die Auswirkungen auf Verfahrensfairness, Öffentlichkeit, Rechtsschutz und Datensicherheit zu evaluieren „sowie auf Grundlage der Erkenntnisse aus der zunächst bis Ende 2033 angelegten Erprobungsphase über das weitere Vorgehen und über eine bundesgesetzliche Einführung vollvirtueller Videoverhandlungen entscheiden zu können“, hieß es. Neben Schleswig-Holstein erprobt bisher nur das Saarland die vollvirtuelle Verhandlung.