In Teilen von Schleswig-Holstein können vom 19. Februar bis zum 1. März wieder freilebende Katzen, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden, über einen von der Tierärztekammer SH verwalteten Fonds kastriert werden. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium am Freitag mitteilte, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies dazu: „Das Katzenkastration-Projekt ist ein Erfolgsmodell für Schleswig-Holstein – für den Tier- und Artenschutz gleichermaßen.“
Das schnelle Ausschöpfen der vorhandenen Mittel im vergangenen Herbst habe aber auch gezeigt, wie herausfordernd die Situation sei. In der anstehenden Aktion könne pro Tierarztpraxis nun nur noch die Kastration von maximal zehn Tieren abgerechnet werden. „Wir wollen somit mehr Tierärztinnen und -ärzten die Möglichkeit geben, sich an der Aktion zu beteiligen und eine gute Flächendeckung sicherstellen“, so die Staatssekretärin.
Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, appellierte laut Mitteilung an die privaten Katzenhalterinnen und -halter, ihre Tiere mit Freigang kastrieren zu lassen. Nur so werde eine unkontrollierte Vermehrung zwischen Freigängerkatzen und freilebenden Katzen verhindert und „der Teufelskreis der stetigen Vermehrung unterbrochen“.
Das Land Schleswig-Holstein stellt laut Mitteilung für das Jahr 2024 insgesamt 110.000 Euro für die Kastration von freilebenden Katzen bereit. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein beteiligen sich mit 10.000 Euro. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der jeweils in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten. Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich finanziell an der Aktion zu beteiligen.