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Selbstbestimmungsgesetz: Standesamt vergibt Termine

Wer Geschlechtseintrag und Vornamen ändern möchte, kann in Hamburg bereits ab Donnerstag (1. August) Termine beim Standesamt vereinbaren. Ab 1. November gilt dann das Selbstbestimmungsgesetz, mit dem es Trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen künftig leichter haben, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen, wie die Gleichstellungsbehörde am Montag mitteilte.

Die Änderung kann durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung und das Gutachten zweier Sachverständiger sei mit dem neuen Gesetz nicht mehr erforderlich, hieß es. Schon jetzt hätten die sieben Standesämter der Stadt insgesamt rund 100 Anfragen für das Antragsformular zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens erhalten.

„Das Selbstbestimmungsgesetz beendet die entwürdigende Diskriminierung von trans“ vom Magnus-Hirschfeld-Centrum.

Beim Selbstbestimmungsgesetz handele es sich um ein Personenstandsänderungsgesetz, so die Behörde. Das bedeute, dass nur die Änderung des Geschlechtseintrags oder eine Änderung des Vornamens in Verbindung mit dem Geschlechtseintrag erfolgen kann. Zwischen der Anmeldung und der Abgabe der rechtlich bindenden Änderungserklärung sollen laut Gesetz drei Monate liegen. Daher sei die Vorsprache im Standesamt ab dem 1. August möglich, um zum Tag des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. November die Personenstandsänderung vorzunehmen.