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Segen für queere Paare – NRW-Bistümer gehen unterschiedliche Wege

Von Unterstützung bis Ablehnung: Die katholischen Bistümer in NRW setzen ein neues Papier zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren sehr unterschiedlich um. Wer einen Segen will, muss womöglich das Bistum wechseln.

Ob gleichgeschlechtliche oder wiederverheiratete Paare in katholischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen einen Segen erhalten können, hängt von ihrem Wohnort ab. Drei Monate nach der Veröffentlichung der bundesweiten kirchlichen Handreichung “Segen gibt der Liebe Kraft” reagieren die katholischen Bistümer sehr unterschiedlich, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Recherche des Internetportals katholisch.de zeigt.

Im Erzbistum Köln wird die Handreichung demnach nicht angewendet. Die Erzdiözese beruft sich auf vatikanische Vorgaben und sieht die deutsche Orientierungshilfe nicht im Einklang mit Rom. Anders sieht es in Essen aus: Dort unterstützt das Bistum die Handreichung ausdrücklich, bietet Fortbildungen an und verweist darauf, dass Mitarbeitende an der Erstellung beteiligt waren. Im Bistum Aachen ist eine offizielle Empfehlung angekündigt.

Der Übergangsverwalter des Bistums Münster, Antonius Hamers, vertraut laut katholisch.de auf die Einschätzung der einzelnen Seelsorger. Er sei zuversichtlich, dass die Handreichung eine wertvolle Unterstützung der bisherigen Arbeit sein werde. “Die Bistumsleitung hat grundsätzlich auf die Sensibilität und das pastorale Einfühlungsvermögen der Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort gesetzt, diese Segnungen würdig, angemessen und gewissenhaft zu gestalten”, so Hamers. Im Erzbistum Paderborn wird über den Umgang mit dem Papier noch beraten.

Hintergrund ist die vatikanische Erklärung “Fiducia supplicans” vom Dezember 2023. Sie erlaubt in der katholischen Kirche Segnungen für gleichgeschlechtliche oder zivil wiederverheiratete Paare erstmals in einem engen, außerliturgischen Rahmen. Allerdings dürfe der Segen nur wenige Sekunden dauern und nicht den Eindruck einer kirchlichen Eheschließung erwecken, so der Vatikan. Die deutsche Handreichung entstand in Folge des Reformprozesses Synodaler Weg und sieht liturgische Feiern vor.