400.000 Euro Schmerzensgeld stehen im Raum: Ein mutmaßlicher Betroffener sexualisierter Gewalt hat das Bistum Hildesheim verklagt. Nun kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.
Vor dem Landgericht Hildesheim beginnt am Freitag der Prozess eines mutmaßlichen Missbrauchsbetroffenen gegen das katholische Bistum Hildesheim. Der ehemalige Messdiener Jens Windel hat die Diözese auf mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen verklagt. Das Bistum weist seine Forderung bislang zurück und beruft sich darauf, dass die geschilderten Taten verjährt seien. Zuvor hatte es eine außergerichtliche Einigung abgelehnt.
Windel ist nach eigener Aussage als Kind Mitte der 1980er Jahre von einem Priester über zwei Jahre hinweg wiederholt sexuell schwer missbraucht worden. Seiner Ansicht nach muss das Bistum als Arbeitgeber des Priesters dafür geradestehen. Das Bistum erwiderte auf seine Klage, es könne keine Aussagen dazu machen, ob die Schilderungen Windels zutreffend seien. Windel entgegnete, das Bistum habe ihn über Jahre als Betroffenen behandelt und auch öffentlich so bezeichnet.
Aktivisten der Giordano-Bruno-Stiftung wollen am Rande des Prozesses gegen das Vorgehen des Bistums demonstrieren. Dabei wollen sie die Skulptur eines schlafenden Bischofs zeigen, die erstmals 2019 im Düsseldorfer Karnevalsumzug präsentiert wurde und seither schon öfter bei Protestaktionen zum Einsatz kam.
Bundesweit sind derzeit gegen mehrere andere Bistümer ähnliche Klagen anhängig. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil einem Mann das bislang höchste derartige Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Er war in seiner Zeit als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden. Das Erzbistum hatte in dem Fall darauf verzichtet, sich auf Verjährung zu berufen.