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Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln abgewiesen

Keine Amtshaftung: Das Kölner Erzbistum muss nicht für den Missbrauch eines Priesters an seiner Pflegetochter zahlen. Wie das Landgericht seine Entscheidung begründet.

Das Landgericht Köln hat die Klage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum abgewiesen
Das Landgericht Köln hat die Klage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum abgewiesenImago / Panama Pictures

Das Landgericht Köln hat die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die Klägerin hatte über 800.000 Euro verlangt, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Eine Amtshaftung des Erzbistums kommt laut dem verkündeten Urteil nicht infrage. Denn der Priester habe die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern im Privaten begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln dagegen möglich.

Klägerin lebte als Pflegekind beim ehemaligen Priester

In dem Fall besteht laut der Kammer die Besonderheit, dass die Klägerin dem ehemaligen Priester als Pflegekind anvertraut gewesen sei. Die Sorge für ein Pflegekind sei dabei durch einen staatlichen Akt begründet worden. Ein Zusammenhang zur kirchlichen Tätigkeit scheide bereits deshalb aus. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob Dienstvorgesetzte oder möglicherweise der Täter selbst die Betreuung des Pflegekindes als Teil der Ausübung des Priesteramtes angesehen haben.

Auch eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten schloss das Gericht aus. Denn die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen als auch die Anhörung der Klägerin persönlich habe nicht ergeben, dass Vertreter oder andere Bedienstete des Erzbistums Köln Anhaltspunkte dafür gehabt hätten, dass die Klägerin sexuell missbraucht wurde.

Erneute Anzeige gegen Kardinal Woelki

Vor wenigen Tagen wurde Kardinal Rainer Maria Woelki als Leiter des Erzbistums in dem Fall wegen versuchten Prozessbetrugs angezeigt. Die Anwälte der Betroffenen und der Betroffenenvertreter Matthias Katsch werfen dem Erzbistum vor, dem Gericht wichtige Dokumente vorenthalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob ein Anfangsverdacht besteht. Die Erzdiözese hat die Vorwürfe gegen Woelki als haltlos zurückgewiesen.