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Schleswig-Holstein trifft neue Vereinbarungen zur Aufnahme Geflüchteter

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände (KLV) in Schleswig-Holstein haben sich über die weitere Finanzierung der Aufnahme und Integration von Geflüchteten geeinigt. Zum einen sei die Verwendung und Weiterleitung von Bundesmitteln neu geregelt worden, zum anderen sei ein neues Standortkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete abgestimmt worden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. „Mit dieser Vereinbarung sind wir auch für den Fall gut vorbereitet, dass in den kommenden Monaten wieder mehr Geflüchtete zu uns kommen“, sagte Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne).

Unter anderem sei die Finanzierung von Förderprogrammen neu aufgesetzt worden. Ab 2024 stelle der Bund eine Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 7.500 Euro je Asylerstantrag zur Verfügung. Diese werde im Verhältnis 90 (Kommunen) zu 10 (Land) aufgeteilt, hieß es. Zudem stocke Schleswig-Holstein den Integrationsfestbetrag im Finanzausgleichsgesetz um zwei Millionen Euro auf 13 Millionen Euro zugunsten der Kreise und kreisfreien Städte auf. „Die Kommunen übernehmen vor Ort die zentrale Rolle bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten“, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Daher sei es wichtig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes maßgeblich bei den Kommunen ankomme.

Das neue Standortkonzept von Land und Kommunen sehe ein aktives Konzept mit 6.250 Plätzen und ein inaktives Konzept mit 3.750 Plätzen vor. Die vollständige Umsetzung soll 2025 erfolgen, hieß es. Die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten bleibe für die Kommunen dennoch eine große Herausforderung, sagte Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein. „Bund und Länder bleiben aber in der Pflicht, die Kommunen in Zeiten hoher Zugangszahlen weitgehend von den finanziellen Mehrbelastungen freizuhalten und hierfür die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“