Das Präsidium des sächsischen Landtags hat gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro verhängt. Dornau habe dem Parlament seine unternehmerische Aktivität für einen Agrarbetrieb in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist mitgeteilt, teilte die Landtagsverwaltung am Mittwoch in Dresden mit. Dies verletzte die Anzeigepflicht der Abgeordneten.
Das verhängte Ordnungsgeld entspreche dem Dreifachen einer monatlichen Grundentschädigung, hieß es. Es wird von Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) durch einen Verwaltungsakt geltend gemacht. Gegen den Bescheid kann der Abgeordnete vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben.
Der Fraktionschef der Linken, Rico Gebhardt, erklärte: „Niemand kann einfach so in die Diktatur Belarus reisen und dort einen Landwirtschaftsbetrieb aufbauen, schon gar niemand aus Deutschland.“ Dies setze Kontakte und zahlreiche Gespräche voraus. Dornaus Beschwichtigungen, die er dem Landtagspräsidium vorgetragen habe, seien unglaubwürdig.
Aus der Sicht der Linken hat der AfD-Abgeordnete sein Landtagsmandat für eine persönliche Bereicherung genutzt. Der Fall zeige „erneut die Doppelzüngigkeit der AfD: Sie ist keine Anwältin der ‘kleinen Leute’, sondern ein Sammelbecken für Menschen, die den persönlichen Vorteil suchen“, erklärte Gebhardt.