An die sächsische Härtefallkommission sind im vergangenen Jahr 43 neue Anträge auf ein Bleiberecht aus humanitären Gründen herangetragen worden. Betroffen von den Anträgen waren 77 Personen, darunter 23 Kinder, teilte der Vorsitzende und sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth am Freitag in Dresden mit. Hauptherkunftsländer waren nach seinen Angaben Venezuela mit neun Anträgen und 18 betroffenen Personen, Georgien (7/24) und der Irak (6/9).
Die Kommission hat sich nach Mackenroths Angaben im vergangenen Jahr mit 43 Anträgen befasst, davon stammten zwölf noch aus dem Vorjahr 2023. In 21 Fällen habe die Kommission dabei besondere Umstände im Sinne der gesetzlichen Vorgaben festgestellt und damit das Vorliegen eines Härtefalls bejaht.
Das sächsische Innenministerium sei in 17 Fällen aus 2024 dem Votum der Härtefallkommission gefolgt, erklärte Mackenroth. Dadurch konnten 23 Personen, darunter acht Kinder, in Sachsen bleiben.