Artikel teilen:

Sächsische Härtefallkommission behandelt 43 Anträge

An die sächsische Härtefallkommission sind im vergangenen Jahr 43 neue Anträge auf ein Bleiberecht aus humanitären Gründen herangetragen worden. Betroffen von den Anträgen waren 77 Personen, darunter 23 Kinder, teilte der Vorsitzende und sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth am Freitag in Dresden mit. Hauptherkunftsländer waren nach seinen Angaben Venezuela mit neun Anträgen und 18 betroffenen Personen, Georgien (7/24) und der Irak (6/9).

Die Kommission hat sich nach Mackenroths Angaben im vergangenen Jahr mit 43 Anträgen befasst, davon stammten zwölf noch aus dem Vorjahr 2023. In 21 Fällen habe die Kommission dabei besondere Umstände im Sinne der gesetzlichen Vorgaben festgestellt und damit das Vorliegen eines Härtefalls bejaht.

Das sächsische Innenministerium sei in 17 Fällen aus 2024 dem Votum der Härtefallkommission gefolgt, erklärte Mackenroth. Dadurch konnten 23 Personen, darunter acht Kinder, in Sachsen bleiben.

Vor der Härtefallkommission landen Fälle von Menschen, die eigentlich ausreisen müssten. Wenn aber dringende humanitäre oder persönliche Gründe für einen Verbleib in Deutschland sprechen, kann ein Bleiberecht empfohlen werden. In der sächsischen Härtefallkommission arbeiten unter anderem Vertreter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, des Bistums Dresden-Meißen, des sächsischen Flüchtlingsrates sowie der Kommunalverbände mit.