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Sachsens Landtag stimmt neuem Versammlungsgesetz zu

Der Sächsische Landtag hat ein neues Versammlungsgesetz verabschiedet. Kurz vor Ende der Legislatur stimmte das Parlament der Reform am Mittwoch in Dresden zu. Das Gesetz legt unter anderem den Schutz von Medienvertreterinnen und -vertretern bei Versammlungen als Aufgabe der Behörden fest. Insbesondere während der rechtsextremen Demonstrationen waren in der Vergangenheit Medienschaffende aus Versammlungen heraus bedroht und angegriffen worden.

Zudem muss künftig bei Versammlungen ein Leiter aus den eigenen Reihen bestimmt werden. Andernfalls könnte die Behörde den Ablauf regeln. Dies ist auch ein Ergebnis aus den Erfahrungen mit Protesten während der Corona-Pandemie.

Der Grünen-Politiker Valentin Lippmann begrüßte das neue Gesetz: „Sachsen bekommt endlich ein praxisnahes und modernes Versammlungsrecht.“ Es lege den Schwerpunkt eindeutig auf den Schutz von Versammlungen und stärke die Kooperationspflicht der Behörden. Zugleich beschränke es die Möglichkeiten der Behörden, Demonstrationen zu verbieten oder einzuengen.

Auch das bisher „sehr verwirrende System hinsichtlich Versammlungen in geschlossenen Räumen und jener unter freiem Himmel“ sei nun neu geordnet und verständlicher gestaltet. Im Koalitionsvertrag 2019 hatte sich die schwarz-rot-grüne Landesregierung Sachsens darauf verständigt, das Versammlungsgesetz zu modernisieren. Am 1. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt.