Nach dem Angriff auf den SPD-Europapolitiker Matthias Ecke startet Sachsen eine Bundesratsinitiative gegen sogenanntes politisches Stalking. Das Kabinett stimmte am Dienstag in Dresden dem „Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgern“ zu. Es soll Verantwortliche auch im privaten Umfeld schützen. Laut Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) wird damit eine Lücke im Strafrecht geschlossen.
Wer Amts- und Mandatsträger im privaten und persönlichen Bereich einschüchtert, dem sollen mit diesem Gesetz Grenzen aufgezeigt werden, sagte die Ministerin. Einschüchterungen und Bedrohungen gegen politisch Engagierte würden „an den Grundfesten unserer Demokratie sägen“. Die Täter nutzten bewusst die Graubereiche für ihr Vorgehen. Mit dem neuen Gesetz könne die kommunale Demokratie zukünftig noch besser unter strafrechtlichen Schutz gestellt werden.
Die vergangenen Tage hätten nochmals sehr deutlich gemacht, „dass die Politik hier in der Pflicht ist, Sicherheit für demokratisch Engagierte zu schaffen“, sagte Meier. Zudem brauche es gemeinsame und verstärkte Anstrengungen im Bildungs- und zivilgesellschaftlichen Bereich, um Hass und Gewalt wirksam zurückzudrängen.
Kern des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung eines Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking. Entscheidungsträger sollen gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Damit sollen auch bislang straflos gebliebene Fälle, in denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, vom Strafrecht besser erfasst werden.
Ecke war am Freitag beim Aufhängen von Wahlplakaten in Dresden zusammengeschlagen und verletzt worden. Er musste operiert werden. Vier mutmaßliche Täter wurden ermittelt. Der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Schwürzer, sagte, es gebe noch keine gesicherten Erkenntnisse zu einem extremistischen Hintergrund.
Allerdings könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass gezielt Jagd auf Wahlhelfer gemacht wurde. Ermittelt werde wegen gefährlicher Körperverletzung gegen vier junge Männer. Bisher gebe es keine Hinweise auf massive Vorbelastungen bei den Beschuldigten. Dass sie polizeibekannt sind, könne er aber nicht ausschließen.
Bei einem der Tatverdächtigen gebe es Hinweise auf eine mögliche rechtsextremistische Gesinnung, sagte Schwürzer. Details wolle er wegen der laufenden Ermittlungen nicht nennen. Die Beschuldigten seien auf freiem Fuß, es bestehe keine Fluchtgefahr.