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Sachsen-Anhalt fördert Wohnraum für Auszubildende und Studenten

Sachsen-Anhalt will junge Menschen in Ausbildung unterstützen, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Für den ersten Projektzeitraum bis 2028 werden dafür insgesamt 15,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen, mit dem etwa Studentenwerke oder Wohnungsbaugenossenschaften Wohnraum für Studenten und Auszubildende schaffen können, erklärte Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) am Dienstag in Magdeburg.

Der Bund steuere dafür aus dem Förderprogramm „Junges Wohnen“ 12,1 Millionen Euro bei, das Land zusätzlich 3,6 Millionen Euro. Anträge könnten bis 6. August bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden, hieß es. Im Anschluss werde es ein Auswahlverfahren geben. So soll es laut Hüskens ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Angeboten für Studenten und Auszubildende geben.

Bei der Vermietung gebe es eine Preisbindung, sagte die Ministerin. Die Obergrenze für Kaltmieten liegt demnach bei sechs Euro, in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau bei 6,50 Euro. Zudem müssten die Wohnheimplätze mindestens 25 Jahre für die Unterbringung von Studierenden und Auszubildenden zur Verfügung stehen, hieß es. Für Mieter genüge ein Nachweis über eine laufende Ausbildung oder die Immatrikulation an einer Hochschule.

Zudem legt die Landesregierung ein Programm für den An- und Einbau von Aufzügen auf. Dafür stehen laut Hüskens in diesem Jahr zwei Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung. „Damit schaffen wir die Voraussetzung, dass ohne erhebliche Mietsteigerungen Aufzüge nachgerüstet werden können“, sagte die Ministerin.