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Sachsen-Anhalt fördert Vorpraktika für angehende Erzieher

Sachsen-Anhalts Sozialministerium fördert weiterhin Quereinsteiger für den Erzieherberuf. Für die finanzielle Förderung des dafür notwendigen Vorpraktikums könnten Anträge gestellt werden, teilte das Ministerium am Mittwoch in Magdeburg mit. Die Maßnahme sei ein Baustein, um den Bedarf an Fachkräften in den Kindertagesstätten zu decken.

Viele bisherige Absolventinnen und Absolventen hätten ihr berichtet, dass sie nur aufgrund der finanziellen Beteiligung durch das Land dieses erforderliche Praktikum hätten absolvieren können, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Daher setze man diese Förderung weiter fort.

Wer als Quereinsteiger eine Ausbildung als Erzieher ab 1. August 2024 plant, muss den Angaben zufolge in der Regel vorher ein 600-stündiges Vorpraktikum in einer Kindertageseinrichtung ableisten. Ausgenommen seien unter anderem Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Im Jahr 2024 stünden mindestens 75 Plätze zur Verfügung, hieß es. Die Praktikumsvergütung betrage für die geleisteten 600 Praktikumsstunden bis zu 8.700 Euro.

Voraussetzung sei ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Ferner sind laut Ministerium ein erweitertes Führungszeugnis sowie eine Erklärung vorzulegen, dass direkt im Anschluss an das Praktikum eine Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher in Sachsen-Anhalt folge.

Diese Maßnahme werde aus Bundesmitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes finanziert, das Anfang 2023 als Folgegesetz des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in Kraft getreten ist und bis Ende 2024 läuft.