Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf und an Kulturdenkmalen ist in Sachsen-Anhalt stark erleichtert worden. Laut einem am Samstag in Magdeburg veröffentlichen neuen Runderlass von Staatskanzlei und Kulturministerium sollen die Kommunen als untere Denkmalschutzbehörden Solaranlagen in der Regel genehmigen. Nur bei erwartbaren Substanzschäden an Kulturdenkmalen könne noch eine Genehmigung versagt werden, heißt es. Damit entfalle der häufigste bisherige Ablehnungsgrund, nämlich Eingriffe in das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals.
Diene eine Solaranlage der Eigenversorgung des Denkmals, könne sie nur in besonderen Einzelfällen abgelehnt werden, in denen die Belange der Denkmalpflege höher zu gewichten seien als jene der erneuerbaren Energien. Will eine Kommune den Bau einer Photovoltaik-Anlage ablehnen, müsse sie vorher ihrer Fachaufsicht beim Landesverwaltungsamt Bericht erstatten und das Verfahren bis zu deren Maßgabe aussetzen.