Der Landtag des Saarlandes hat am Mittwoch in zweiter Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen der Polizei mehr Möglichkeiten für anlassfreie Durchsuchungen gegeben. Sie kann nun an sogenannten gefährlichen Orten Menschen ohne konkreten Verdacht durchsuchen. Ein Bereich wird dem Beschluss zufolge aufgrund einheitlicher Lagebilder der Vollzugspolizei als „gefährlich“ charakterisiert. Grundlage für diese Einordnung seien die statistische Auswertung der Kriminalitätslage sowie die örtliche Einsatz- und Beschwerdelage, heißt es in dem beschlossenen Text. „Weiterer – insbesondere in der Person oder deren Verhalten begründeter – Anhaltspunkte für eine individuell zu prognostizierende Polizeigefahr bedarf es nicht.“
Zudem kann die Polizei künftig an sogenannten gefährdeten Orten Menschen unter erleichterten Voraussetzungen durchsuchen. Dabei handelt es sich der Definition zufolge um Bereiche, in denen eine Gefahr für die jeweiligen Orte sowie Objekte und die sich dort aufhaltenden Menschen besteht. Für die Durchsuchungen sind demnach „Tatsachenerkenntnisse“ nötig, dass dort Straftaten begangen werden sollen. Diese Erkenntnisse müssten sich allerdings nicht auf die zu durchsuchenden Personen beziehen.
In einer Regierungserklärung zur Polizei betonte Innenminister Reinhold Jost (SPD), dass die erleichterten Durchsuchungen dazu dienen sollen, „Gefahren frühzeitig abwenden und eingreifen zu können“. „Wir sind der festen Überzeugung, dass Opferschutz vor Täterschutz gehen muss“, sagte er. Dem stimmte die CDU-Abgeordnete Anja Wagner-Scheid zu. „Anlasslose Kontrollen an gefährlichen Orten sind erforderlich“, sagte sie.