Einem Bundesgesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen müssen nach Ansicht des Saarlandes auch die Bundesländer im Bundesrat zustimmen. Denn es sei nicht auszuschließen, „dass bei einer Ablösung die Landeshaushalte auch in erheblichem Maße belastet würden“, sagte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Saarbrücken. Damit reagierte die Landesregierung auf einen Bericht der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitag) über einen Ampel-Gesetzentwurf für den Herbst, der so gestaltet werden solle, dass der Bundesrat nicht zustimmen müsse.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre das etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen.
Die Ampel-Koalition hatte 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, dazu ein Grundsätzegesetz vorzulegen. Fachpolitiker arbeiten an einem Gesetzentwurf für den Rahmen der Ablösung, der vom Bund kommen muss, während die Länder anschließend die konkreten Details verhandeln müssten, weil sie die Leistungen zahlen. „Seit vergangenem Jahr befasst sich mit der möglichen Ablösung der Staatsleistungen eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kirchen“, erklärte die Sprecherin der Saar-Landesregierung. „Eine Festlegung auf ein konkretes Modell oder gar konkrete Ablösungsbeträge ist dort bisher nicht erfolgt.“ Den Ländern liege somit noch kein Vorschlag vor.