Artikel teilen

Saarland besteht auf Länderzustimmung bei Gesetz zu Staatsleistungen

Die saarländische Landesregierung pocht auf einer Abstimmung im Bundesrat zu einem möglichen Bundesgesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Denn es sei nicht auszuschließen, „dass bei einer Ablösung die Landeshaushalte auch in erheblichem Maße belastet würden“, sagte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Saarbrücken. Damit reagierte die Landesregierung auf einen Bericht der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitag) über einen Ampel-Gesetzentwurf für den Herbst, der so gestaltet werden solle, dass der Bundesrat nicht zustimmen müsse. Auch andere Ländervertreter kritisieren dies. Kirchenrechtler sehen das Vorgehen aber juristisch gedeckt. Die evangelische Kirche hofft auf Einvernehmen aller Seiten.

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre das etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen.

Die Ampel-Koalition hatte 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, dazu ein Grundsätzegesetz vorzulegen. Fachpolitiker arbeiten an einem Gesetzentwurf für den Rahmen der Ablösung, der vom Bund kommen muss, während die Länder anschließend die konkreten Details verhandeln müssten, weil sie die Leistungen zahlen. „Seit vergangenem Jahr befasst sich mit der möglichen Ablösung der Staatsleistungen eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kirchen“, erklärte die Sprecherin der Saar-Landesregierung. „Eine Festlegung auf ein konkretes Modell oder gar konkrete Ablösungsbeträge ist dort bisher nicht erfolgt.“ Den Ländern liege somit noch kein Vorschlag vor.

Der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass er klar gegen eine Zustimmungspflicht für das Grundsätzegesetz sei. Dem Bericht zufolge sollen die Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, sagte Castellucci. Die Länder sollten selbst wählen, ob sie den Kirchen Geld zahlen, ihnen Grundstücke, Wald oder Wertpapiere übertragen wollten.

Nach Worten des Kirchenrechtsexperten Stefan Korioth ist das genau so möglich. „Wenn dieses Gesetz sich auf die Grundsätze beschränkt und den Ländern verschiedene Ablösungswege offen hält, ist das nicht zustimmungspflichtig“, sagte der Münchner Professor für Öffenliches und Kirchenrecht dem epd. Unabhängig davon rät er aber zu Verhandlungen mit den Ländern.

Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig findet sogar, dass die Zustimmungspflicht ausgeschlossen werden muss. „Der Bund ist hier als ‘ehrlicher Makler’ in der Pflicht, weil die Länder ihrerseits als Schuldner der Staatsleistungen Partei sind“, sagte der Jura-Professor dem epd. Bei einem zustimmungspflichtigen Gesetz würde der Bund den Ländern eine „nicht vorgesehene Veto-Position“ zugestehen.

Die Bevollmächtigte der EKD in Berlin, Anne Gidion, wiederum hofft auf Gespräche zwischen Bund und Ländern. „Aus Perspektiven der Kirchen besteht großes Interesse daran, mit den Ländern einvernehmliche Lösungen zu finden“, sagte sie. Das Gesetz müsse die berechtigten Anliegen aller Seiten in produktiven Einklang bringen. „Sonst führt es zu keiner guten Lösung“, sagte sie.

Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), warnte vor einem Alleingang auf Bundesebene. „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte Robra der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) riet in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Online), diese Pläne nicht weiterzufolgen. Die Haushaltslage in vielen Bundesländern sei „so angespannt, dass Ablösezahlungen an die Kirchen in absehbarer Zeit finanziell schlichtweg nicht darstellbar sind“.