Die saarländische Landesregierung hat am Montag in der Landesaufnahmestelle in Lebach erste Bezahlkarten für Flüchtlinge ausgegeben. Die Kommunen sollten zeitnah folgen, erklärte das Innenministerium in Saarbrücken. Alle Bezieher von Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollten die Karte erhalten, mit Ausnahme der ukrainischen Flüchtlinge, die nach kurzer Zeit unter die Regelungen des Sozialgesetzbuchs fielen. „Insgesamt werden 5.250 Karten verteilt, 2.000 davon in der Landesaufnahmestelle“, hieß es.
Die Bezahlkarte wird dem Innenministerium zufolge mit einer sogenannten Whitelist versehen, für die das Land eine saarlandweite Liste mit Zahlungsempfängern wie ÖPNV, Kommunikationsanbieter oder Energieversorger erstellt. Die kommunalen Leistungsbehörden könnten diese eigenständig ergänzen. Eine Person könne maximal 50 Euro pro Monat abheben. Auslandsüberweisungen und Überweisungen an Familienangehörige seien nicht möglich, erläuterte das Ministerium.
„In der Landesaufnahmestelle erfolgt schon heute keine komplette Barauszahlung“, hieß es. Lebensmittel, Hygieneartikel oder Bekleidung würden als Sachleistungen zur Verfügung gestellt, auf den Regelsatz angerechnet und dementsprechend würde nur ein „Taschengeld“ in bar ausgezahlt. Dieser Anteil finde sich künftig auf der Bezahlkarte. „In den Landkreisen und dem Regionalverband soll der gesamte Regelbedarf über die Bezahlkarte ausgezahlt werden“, erklärte das Innenministerium.
Bund und Länder hatten sich 2023 auf die Einführung einer Geldkarte für Flüchtlinge geeinigt, die ohne Kontobindung funktionieren, Bargeldauszahlungen einschränken und Überweisungen ins Ausland verhindern soll. Offizielle Begründung für die Karte war, dass Überweisungen in die Heimatländer oder an Schlepper unterbunden werden sollen. Flüchtlingshilfe und Wohlfahrtsverbände lehnen die Bezahlkarte als Schikanemaßnahme ab. Es gebe keine Belege dafür, dass Asylbewerber aus Sozialleistungen größere Summen ins Ausland überwiesen.