Der saarländische Landtag hat am Dienstag in Saarbrücken dem vierten Medienänderungsstaatsvertrag in Zweiter Lesung mit den Stimmen von SPD, CDU und AfD zugestimmt. Künftig soll es bei der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio einheitliche Mindeststandards in den Bereichen Compliance (Einhaltung von Richtlinien), Gremienaufsicht und Transparenz geben.
Die Novelle muss von allen 16 Landtagen beschlossen werden, damit sie wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Bis Ende September hatten ihn Thüringen, Bayern, Hessen und Sachsen ratifiziert. Im Mai hatten die Ministerpräsidenten das Regelwerk unterzeichnet. Sie reagierten damit unter anderem auf die Affäre um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger.
Mit der Novelle müssen die öffentlich-rechtlichen Sender „jeweils ein wirksames Compliance-Management-System nach anerkannten Standards“ haben. Dazu gehört eine unabhängig arbeitende Compliance-Stelle. Außerdem haben die einzelnen Sender eine externe Ombudsperson einzusetzen. Die Aufsichtsgremien der Sender müssen personell und strukturell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Die Gremienmitglieder müssen sich regelmäßig fortbilden, wofür es ein angemessenes Budget geben muss. Bei den Verwaltungsräten müssen die Mitglieder über vertieftes Wissen etwa aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung oder Medienwirtschaft verfügen.
Mit Blick auf die Transparenz ist vorgesehen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig die Bezüge ihrer Intendanten und Direktoren unter Nennung der Namen veröffentlichen müssen. Neben den Gehältern gehören dazu beispielsweise auch Aufwandsentschädigungen und geldwerte Vorteile. Leistungen für Nebentätigkeiten, die einen Bezug zur hauptberuflichen Arbeit haben, sind ebenso zu veröffentlichen wie Leistungen für Nebentätigkeiten ohne diesen Bezug, sofern sich hier die Einkünfte auf jeweils mehr als 1.000 Euro pro Monat belaufen.