Der Landtag des Saarlandes hat am Mittwoch in erster Lesung Änderungen im Krankenhausgesetz für die umzusetzende Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf solle auch flexiblere Planungsverfahren und damit kurzfristige Anpassungen im Krankenhausplan ermöglichen, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Schäfer im Saarbrücker Landtag. Auf wissenschaftlicher Grundlage solle das Gesundheitsministerium unter Beteiligung der Träger Qualitäts- und Strukturanforderungen per Rechtsverordnungen festlegen können.
Mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion ist der Entwurf an den zuständigen Gesundheitsausschuss überwiesen worden. CDU- und AfD-Fraktion enthielten sich.
Das bundesweite „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Kern der Krankenhausreform ist die Ergänzung der seit mehr als 20 Jahren existierenden Fallpauschalen. So soll das Vorhalten von Leistungen besser vergütet und die Zahl unnötiger, aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführter Eingriffe verringert werden. Auch sollen sich künftig kleinere Kliniken mit niedrigerem Versorgungslevel auf eine Grundversorgung konzentrieren, während die komplexeren Eingriffe vor allem in großen, spezialisierten Kliniken erfolgen sollen.
Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) erklärte, dass es bei der Reform in erster Linie um eine verbesserte Versorgungsqualität gehe. „Wir sind nicht fertig mit der Beratung.“ Die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar biete noch einmal die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass die Krankenhäuser mehr Geld und die Länder mehr Freiheit bei der Zuweisung von Leistungsgruppen benötigten. Das saarländische Gesetz solle nun die Rechtsgrundlage herstellen, Leistungsgruppen planen zu können, erläuterte Jung. Auf Anregung der Ärztekammer seien auch Weiterbildungsverbünde geplant.
Der CDU-Abgeordnete Hermann-Josef Scharf bezeichnete die finanzielle Situation der 21 saarländischen Krankenhäuser als „besorgniserregend“. Er kritisierte, dass zurzeit etwa das Land einen dreistelligen Millionenbeitrag aus dem Landeshaushalt an das Universitätsklinikum und die Stadt Saarbrücken über 50 Millionen Euro an das Winterberg-Klinikum zahlen müsse, um deren Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Krankenhausreform brauche noch einige Jahre und es sei unklar, wie danach die finanzielle Lage der Krankenhäuser aussehe. Scharf kritisierte, dass es keine Auswirkungsanalyse der Reform gebe.
Teil der geplanten Änderungen des saarländischen Krankenhausgesetzes ist auch, Demenzbeauftragte in Krankenhäusern gesetzlich zu verankern. Im September 2024 war dazu zunächst eine Verordnung im Saarland in Kraft getreten. Die Aufgabe kann dem Gesetzentwurf zufolge haupt- oder ehrenamtlich erfüllt werden. Eine Befreiung von der Pflicht ist demnach möglich, wenn das Krankenhaus nicht groß genug oder die Zahl der Patientinnen und Patienten mit Demenz gering ist.