Oft die letzte Chance in humanitärer Not: Über die Härtefallkommission können abgelehnte Asylbewerber doch ein befristetes Aufenthaltsrecht bekommen. Für die sinkenden Zahlen in Sachsen-Anhalt gibt es eine Erklärung.
In Sachsen-Anhalt stellten 2023 deutlich weniger abgelehnte Asylbewerber einen Härtefallantrag. Insgesamt erhielten 13 Menschen, die zur Ausreise verpflichtet waren, im vergangenen Jahr eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, wie die Härtefallkommission und das Landesinnenministerium am Freitag in Magdeburg mitteilten. 2022 waren es noch 25 Menschen gewesen, die über diesen Weg aus humanitären Gründen länger im Land bleiben durften.
Nach Einschätzung der Kommissionsvorsitzenden Monika Schwenke könnte der Rückgang mit dem Inkrafttreten des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts Ende 2022 zusammenhängen, das neue Möglichkeiten für ein Bleiberecht öffnet. “Jedoch wird es weiterhin Aufenthaltsbiografien geben, die aus sehr individuellen und humanitären Gründen die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht erfüllen konnten oder können”, sagte die Abteilungsleiterin für Sozialpolitik der Caritas in Magdeburg. Die Arbeit der Härtefallkommission sei weiter notwendig, um unzumutbare Härten für Geflüchtete zu prüfen.