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Rheinland-Pfalz will Gebühren für Zweitstudium abschaffen

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat am Dienstag den Entwurf für eine Novelle des Landeshochschulgesetzes gebilligt. Vorgesehen ist darin unter anderem die Abschaffung der Gebühren für ein Zweitstudium, wie das federführende Mainzer Wissenschaftsministerium mitteilte. Die Landesregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von 2021 um.

Bislang werden in Rheinland-Pfalz für ein Zweitstudium zusätzlich zu den Semesterbeiträgen noch 700 Euro Gebühren pro Semester fällig. Die gleiche Summe müssen auch sogenannte Seniorenstudentinnen und -studenten zahlen, die erst im Alter von über 60 Jahren ein Studium beginnen. Da laut Ministerium bei ihnen nicht zu erwarten sei, dass „die Kenntnisse und Fähigkeiten noch in den Beruf eingebracht werden“, bleiben die Studiengebühren für sie bestehen..

Eine weitere Neuerung aus dem Gesetzentwurf ist, dass die sieben Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Land das Promotionsrecht erhalten. Vorgesehen ist zudem, dass das Ministerium künftig die Bezüge von Präsidiumsmitgliedern der Hochschulen veröffentlicht. Das neue Gesetz werde Hochschulen und Universitäten im Land „im Wettbewerb um die klügsten Köpfe“ stärken, kündigte Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD) an.