Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag mit der Ausgabe der umstrittenen Bezahlkarte an Flüchtlinge begonnen. Die ersten Karten wurden in Trier an Bewohner der landesweit größten Erstaufnahmestelle ausgestellt. Weitere Landesaufnahmestellen und Kommunalverwaltungen könnten nach dem Abschluss einer Probephase folgen. Rheinland-Pfalz setzt die Höchstgrenze des maximal verfügbaren Bargeldbetrags bei monatlich 130 Euro an, nicht bei lediglich 50 Euro wie in anderen Ländern.
Im vergangenen Sommer hatten sich die Länder auf die Einführung der Bezahlkarte geeinigt, offiziell, um Überweisungen in die Heimatländer oder an Schlepper zu unterbinden. Die Karten sollen bundesweit den Einkauf in Läden ermöglichen. Auch geringe Bargeldbeträge sollen in teilnehmenden Geschäften abgehoben werden können. Kritiker halten die Bezahlkarte für eine aus populistischen Motiven beschlossene Schikane gegen Flüchtlinge, die beispielsweise Bestellungen über das Internet oder Einkäufe auf Flohmärkten unnötig erschwere. Für Überweisungen von Asylbewerberleistungen in nennenswerter Höhe in die Heimatländer gebe es keine Hinweise.
Wenige Tage vor dem Erstausgabetermin hatte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) die Einführung der Bezahlkarte verteidigt, warnte aber zugleich vor allzu großen Erwartungen. Für die großen Landeseinrichtungen sei die Karte zweifellos ein Vorteil, weil dort bislang Asylbewerber neben Sachleistungen bislang auch ein wöchentliches Taschengeld in bar ausgezahlt worden sei. Dieser Verwaltungsaufwand entfalle künftig. Ob sich die für Kommunen freiwillige Einführung auch in Kreisen und Städten lohne, sei aber nicht garantiert.
Die rheinland-pfälzische Landtagsopposition hatte Binz vorgeworfen, sie sabotiere die Beschlüsse zur Bezahlkarte – unter anderem dadurch, dass Rheinland-Pfalz den Flüchtlingen etwas mehr Bargeld zugestehen will als andere Länder. Das Ministerium riskiere eine „Sogwirkung“ für Zuwanderer wegen der 130-Euro-Grenze, hatte der CDU-Innenpolitiker Dirk Herber erklärt.
Die Landesregierung weist derartige Vorwürfe zurück. Tatsächlich gebe es bereits erste Gerichtsurteile, denen zufolge vor einer Beschränkung auf 50 Euro Bargeld von Amts wegen im Einzelfall geprüft werden müsse, ob dies ausreiche, warnte Binz. Dies könnte für die Kommunen völlig unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand auslösen: „130 Euro erscheinen uns so dimensioniert, dass damit alle Bedarfe abgedeckt werden könnten.“