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Rheinland-Pfalz erweitert Pflicht zur Installation von Solaranlagen

Mit den Stimmen der regierenden Ampel-Fraktionen und der CDU hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Ausweitung der Solarpflicht beschlossen. Die am Mittwoch in zweiter Beratung angenommene Änderung des Landessolargesetzes sieht vor, dass bei allen öffentlichen Neubauten und Dachsanierungen zwingend Solaranlagen installiert werden müssen. Alle neu errichteten Wohnhäuser müssen mit Tragkonstruktionen ausgestattet werden, die eine einfache nachträgliche Installation von Anlagen ermöglichen.

Das Land lege mit dem Gesetz „den Turbo“ für die Energiewende ein, sagte der Grünen-Abgeordnete Fabian Ehmann. Die Ausweitung der Solarpflicht entspreche dem Wunsch einer großen Mehrheit der Bevölkerung, die sich einen Ausbau der erneuerbaren Energien wünsche. Rheinland-Pfalz hat sich das Ziel gesetzt, seinen Strombedarf bis 2030 bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

Trotz Bedenken stimmte auch die oppositionelle CDU der Änderung zu. Die CDU hatte Regelungen, wie sie jetzt beschlossen wurden, bereits 2021 vorgeschlagen. Damals war die Solarpflicht mit den Stimmen der Regierungsmehrheit jedoch auf gewerbliche Neubauvorhaben und dazu gehörende Parkplatzflächen beschränkt worden. Der Abgeordnete Markus Wolf sprach davon, die Initiative des Landes sei „ein Schritt in die richtige Richtung, aber ein richtig kleiner“. Die CDU hatte darüber hinausgehend eine Solarpflicht auch für private Neubauten gefordert. „Photovoltaik auf dem Dach muss das neue Normal werden“, sagte Wolf.

Freie Wähler und AfD lehnten die Gesetzesänderung ab. Die AfD forderte statt einer Solarpflicht eine Rückkehr zur Atomkraft.