In Rheinland-Pfalz müssen auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe vom 1. Januar 2024 für die Entnahme und Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser zahlen. Die Landesregierung verständigte sich am Dienstag auf eine entsprechende Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes. Der fortschreitende Klimawandel führe zu häufigeren Dürrezeiten, begründete Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) den Beschluss. Die jährliche Neubildung von Grundwasser sei bereits um rund 25 Prozent gegenüber dem langjährigen Mittelwert zurückgegangen. Betriebe, die mehr als 10.000 Kubikmeter Wasser pro Jahr verbrauchen, müssen demnach 6 Cent pro Kubikmeter für Grundwasser und 2,4 Cent pro Kubikmeter für Oberflächenwasser zahlen.
Landwirte, die sich einem Wasser- und Bodenverband angeschlossen haben, zahlen nach den Plänen des Landes wegen des reduzierten Verwaltungsaufwandes nur die Hälfte. Bereits seit 2013 zahlen Industriebetriebe in Rheinland-Pfalz einen „Wassercent“. Die jährlichen Einnahmen aus der Abgabe beliefen sich nach Angaben des Landes bislang auf 25 bis 27 Millionen Euro pro Jahr. Nach den vorliegenden Zahlen des Landes zum Wasserverbrauch entfällt lediglich ein kleiner Teil auf die Land- und Forstwirtschaft. Der größte Anteil des Grundwassers wird über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen an Haushalte geliefert, aber auch Chemie- und Metallindustrie oder Getränkehersteller haben einen hohen Verbrauch.