Trans- und intergeschlechtliche Menschen sollen nach Plänen der Bundesregierung Entschädigungsleistungen erhalten, wenn sie aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf beschloss die Bundesregierung am Mittwoch in Berlin. Zugehörige gerichtliche Akten nach dem Transsexuellengesetz sollen deshalb zunächst bis Ende 2030 nicht ausgesondert werden. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Artikel teilen: