Die Geburt eines Kindes ist ein einschneidendes Erlebnis. Doch gerade wenn es um die Anerkennung der Vaterschaft geht, gibt es nach Einschätzung der Regierung auch Missbrauch. Dieser soll künftig verhindert werden.
Eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft nur für einen Aufenthaltstitel in Deutschland soll es künftig nicht mehr geben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dabei geht es um Fälle, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind nutzten, um die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel zu schaffen, obwohl sie weder eine genetische noch eine familiär-soziale Beziehung zum Kind hätten oder haben wollten. Der Aufenthaltstitel kann dabei für den Mann, die Mutter oder das Kind sein. Teils würden die Männer sich hierfür von der Mutter bezahlen lassen.
Mit dem Gesetzentwurf müssen künftig die Ausländerbehörden der Anerkennung zustimmen, wenn die Gefahr eines Missbrauchs besteht. Das sei gegeben, wenn nur Kindsmutter oder der Anerkennende die deutsche Staatsbürgerschaft haben, und der jeweils andere nicht. Ausgenommen sollen Fälle sein, in denen die leibliche Vaterschaft etwa durch einen Gentest nachgewiesen wird. Dann brauche es keine Zustimmung der Ausländerbehörde. Die Missbrauchsprüfung soll laut Gesetzentwurf rasch passieren, damit es keine Verzögerung bei regulären Vaterschaftsanerkennungen gibt.
Zusätzlich soll es einen nachträglichen Kontrollmechanismus geben. Stellt sich nach Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass hinter der Anerkennung arglistige Täuschung, Bestechung, Drohung oder eine vorsätzliche falsche Tatsachenangabe stecken, kann die Vaterschaft rückwirkend entfallen. Auch soll die Strafbarkeit in solchen Missbrauchsfällen neu geregelt werden. Über den Gesetzentwurf entscheidet der Bundestag.