Die Krankenhauslandschaft wird sich verändern. Die entsprechende Reform ist durchs Kabinett – trotz anhaltender Kritik von Ländern und Kassen. Minister Lauterbach rechnet mit erster Bundestagsdebatte vor der Sommerpause.
Die Krankenhausreform ist mit dem Kabinettsbeschluss einen ersten Schritt weiter. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Mittwoch von einer “Revolution” und der größten Reform der Krankenhäuser seit 20 Jahren. Die teils heftige Kritik an dem Gesetzentwurf seitens der Bundesländer, der Krankenkassen und Verbände wies der Minister zurück. Er rechne mit einer ersten Debatte im Bundestag vor der Sommerpause. Die gesamte Umsetzung soll etwa zehn Jahre dauern und mit einem Übergangsfonds von 50 Milliarden Euro finanziert werden.
Mit der Reform will Lauterbach die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der rund 1.900 Krankenhäuser in Deutschland grundlegend ändern. Es gebe in Deutschland zu viele, oft sehr kleine Kliniken, die teils große Eingriffe durchführten. Außerdem stehe jedes dritte Bett leer. Zugleich bekräftigte der Minister, dass in ländlichen Regionen die Daseinsfürsorge etwa durch Notaufnahmen oder Geburtshilfe gesichert sei und es keine Versorgungslücken gebe. “Es werden keine kleinen Krankenhäuser auf dem Land abgebaut. Nicht durch diese Reform”, so Lauterbach. Auch gebe es keine akute Insolvenzwelle bei Krankenhäusern.
Als Kernprobleme, die das Gesetz angehe, nannte der Minister falsche ökonomische Anreize durch Fallpauschalen, eine fehlende Spezialisierung sowie eine überbordende Bürokratie. Insbesondere eine fehlende Spezialisierung hob Lauterbach als besorgniserregend hervor. Zehntausende Patienten, etwa nach einem Schlaganfall oder mit einer Krebserkrankung, könnten überleben, wenn sie spezialisiert behandelt würden. “Wir haben die Spezialkliniken, wir nutzen sie aber nicht ausreichend.”
Mit dem Gesetz soll die Behandlungsqualität besser werden. Künftig darf nicht mehr jede Klinik alles machen, sondern muss für eine Leistung notwendige Mindeststrukturen an medizinischer Erfahrung, Personal und Technik vorweisen. Nur dann erhält die Klinik eine entsprechende Leistungsgruppe von den Ländern zugewiesen und darf die Leistung abrechnen. Über die Leistungen der einzelnen Häuser informiert ab Freitag ein digitaler Atlas.
Um Kliniken zugleich vom Druck zu entlasten, mehr Patienten zu behandeln, sollen 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten von Angeboten erfolgen. Die restlichen 40 Prozent werden weiter über die bisherigen Fallpauschalen abgerechnet. Schließlich solle nicht riskiert werden, dass ein Krankenhaus kaum Patienten behandele und nur Leistungen anbiete, so Lauterbach.
Von den Krankenkassen sowie den Bundesländern kommt viel Kritik an der geplanten Reform. Die Länder werfen dem Minister vor, durch die Qualitätsvorgaben indirekt die Krankenhausplanung zentralisieren zu wollen. Die Krankenhausplanung ist aber Aufgabe der Bundesländer. “Die Länder sind die Herrinnen der Sicherstellung”, betonte der Minister entsprechend, auch wenn bislang viele Änderungswünsche der Länder abgelehnt worden seien. Teils könne es aber im Bundestag noch Ergänzungen geben, etwa beim gewünschten Bürokratieabbau.
Die Krankenkassen befürchten massive Mehrausgaben und Beitragssteigerungen. Sie werfen dem Bund vor, die Kosten für die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft auf die Beitragszahler abwälzen zu wollen; die Gesundheitsversorgung sei aber öffentliche Aufgabe und müsse vom Steuerzahler geschultert werden.