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Redakteure bei Tageszeitungen bekommen Inflationsausgleich

Ab Oktober erhalten Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro. Darauf haben sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Verlegerverband BDZV nach intensiven Gesprächen geeinigt, wie der DJV am Montag in Berlin mitteilte. Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di habe an den Gesprächen teilgenommen.

Der Betrag werde abzugsfrei ausgezahlt, teilte der DJV mit. Freie Journalisten erhielten einen sich am Honorar des jeweiligen Monats orientierenden monatlichen Ausgleichsbetrag von bis zu 120 Euro.

Die Laufzeit des ursprünglich bis Ende April 2024 laufenden Gehaltstarifvertrags werde bis Ende 2024 verlängert, teilte der DJV mit. Der BDZV habe sich verpflichtet, mit den Gewerkschaften bereits 2024 in Verhandlungen über den Gehaltstarifvertrag und den Tarifvertrag für die arbeitnehmerähnlichen Freien einzutreten. Zugleich hätten die Verleger zugesagt, den Manteltarifvertrag im kommenden Jahr nicht zu kündigen.

„Angesichts der hohen Inflation ist die finanzielle Lage vieler Journalistinnen und Journalisten angespannt“, sagte DJV-Verhandlungsführer Christian Wienzeck. „Es war uns daher wichtig, gerade jetzt für eine spürbare Entlastung der Kolleginnen und Kollegen zu sorgen und nicht noch ein weiteres halbes Jahr bis zu den nächsten Verhandlungen abzuwarten.“

Die Inflationsausgleichsprämie werde vom Oktober 2023 bis zum Dezember 2024 gezahlt, bei Teilzeitbeschäftigten anteilig. Eine Anrechnung mit möglicherweise bereits freiwillig bezahlten Prämien finde nur eingeschränkt in der Zeit vom Oktober bis zum April statt. Für die Monate Mai bis Dezember 2024 sei eine Anrechnung ausgeschlossen. Laut DJV wurde eine Erklärungsfrist bis zum 12. Oktober vereinbart.