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Rechnungshof: Kommunen drohen hohe Rückbau-Kosten für alte Windräder

Der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof bemängelt in seinem neuen Jahresbericht unzureichende oder fehlende Vorgaben zum Rückbau von Windenergieanlagen. In den Genehmigungsverfahren werde überwiegend auf konkrete Vorgaben für die Betreiber verzichtet, sagte Rechnungshofpräsident Jörg Berres am Donnerstag bei der Vorstellung des Papiers in Mainz. Die Windenergieunternehmen müssten vielfach auch keine ausreichenden Sicherheitsleistungen für eine komplette Demontage der Anlagen zurücklegen.

So fehlten vielfach die Vorgaben, ob der nötige Rückbau nach der Stilllegung einer Windkraftanlage auch die Beseitigung aller unterirdischen Fundamente umfasse. Verpflichtungserklärungen oder Bankbürgschaften umfassten vielfach nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten, bei älteren Anlagen fehlten Sicherheitsleistungen ganz. Die finanziellen Risiken allein bei 170 geprüften neueren Anlagen beziffert der Rechnungshof auf 26 Millionen Euro.

In Rheinland-Pfalz gab es bislang zumindest einen Präzedenzfall, bei dem die öffentliche Hand auf den Kosten für die Demontage eines stillgelegten Windparks in der Vulkaneifel sitzenblieb. Der Kreis zahlte dafür 300.000 Euro. Mittlerweile seien die zuständigen Mainzer Ministerien als Reaktion auf die Rechnungshof-Prüfung dabei, Verfahrensvorgaben für den Umgang mit Altanlagen zu erstellen.

In seinem Jahresbericht bemängelt der Landesrechnungshof vor allem die mangelhaften Investitionen des Landes in die öffentliche Infrastruktur. Bei der Investitionsquote liege Rheinland-Pfalz mittlerweile auf dem letzten Platz der deutschen Flächenländer, kritisierte Berres. Das Land vernachlässige beispielsweise Pflege und Unterhalt von Brücken und Landstraßen. Allein auf dem Universitätscampus in Kaiserslautern belaufe sich der Sanierungsstau auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Problematisch sei vor allem, dass geplante Vorhaben aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht umgesetzt werden könnten, sagte der Rechnungshofpräsident: „Es reicht nicht aus, nur Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.“ Der Rechnungshof kritisiert auch die vergleichsweise geringe Tilgung der Landesschulden, die sich weiterhin auf einen Betrag von knapp 31 Milliarden Euro summieren. Der Landeshaushalt weise zwar Überschüsse auf und erfülle damit die Vorgaben der Schuldenbremse, allerdings fließe zu viel Geld in Rücklagen, statt noch stärker Schulden zu tilgen.