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RBB plant Vergleichsverhandlungen in Kündigungsverfahren

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) strebt im Kündigungsstreit mit früheren Führungskräften Vergleichsverhandlungen und außergerichtliche Einigungen an. In den juristischen Verfahren gebe es Unwägbarkeiten, sagte RBB-Intendantin Ulrike Demmer am Donnerstag in der Sitzung des Rundfunkrats in Potsdam. Ziel sei, eine für den Sender wirtschaftliche Lösung der Angelegenheiten zu erreichen.

Eine bislang am 24. September geplante mündliche Verhandlung im Rechtsstreit des RBB mit dem früheren Verwaltungschef Hagen Brandstäter war am Montag vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg überraschend abgesagt worden. Das Gericht hatte dies mit einem „übereinstimmenden Antrag der Parteien“ begründet. Ein neuer Termin werde anberaumt, wenn dies eine der Parteien beantragen sollte, hieß es. (AZ: 23 Sa 767/24)

Demmer sagte, Hintergrund der Aufhebung des Gerichtstermins seien die vom RBB geplanten Vergleichsverhandlungen. In dem Verfahren geht es unter anderem um ein hohes Ruhegeld für Brandstäter.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte vor rund einem Jahr die Kündigung des früheren RBB-Verwaltungschefs bestätigt. Sein Vertrag von 2018 sei aufgrund der Ruhegeld-Regelungen sittenwidrig und deshalb nichtig, entschied das Gericht im Herbst 2023. Es bestehe damit auch kein Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung. Der Sender habe sich „einseitig von dem Vertrag mit dem Kläger lossagen können“. Zugleich wies das Gericht finanzielle Forderungen des RBB gegen Brandstäter zurück. (AZ: 21 Ca 1751/23)