Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Verbot des rechtsextremen Magazins “Compact”. Das Bundesinnenministerium will neue Beweise zur Verfassungsfeindlichkeit vorlegen. “Compact” beruft sich auf die Pressefreiheit.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag das Hauptsacheverfahren über das im Juli 2024 von der damaligen Bundesregierung erlassene Verbot des rechtsextremistischen Magazins “Compact” und der dahinter stehenden Compact-Magazin GmbH und der Conspect Film GmbH begonnen.
Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die GmbH im vergangenen Jahr nach dem Vereinsrecht wegen des “verfassungsfeindlichen, aggressiv-kämpferischen Agierens der Compact-Magazin GmbH verboten. Hinter dem Unternehmen steht unter anderem der Rechtsextremist Jürgen Elsässer. Zur Begründung hatte das Innenministerium unter anderem erklärt, mit ihren Publikationen und Online-Auftritten propagiere Compact “ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht ethnisch Fremde aus dem Staatsvolk ausschließen will”.
Dagegen hatte die Compact-Magazin GmbH geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 14. August 2024 im Eilverfahren wegen des hohen Stellenwerts der Pressefreiheit dem Antrag stattgegeben. Danach durfte das Magazin weiter erscheinen und die Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH bis zur Entscheidung im jetzt laufenden Hauptsacheverfahren weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.
Das Innenministerium hatte damals angekündigt, seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren weiter detailliert darlegen und den prägenden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit weiter nachweisen zu wollen. Dazu sollen auch neue Beweise vorgelegt werden, die bei Durchsuchungen von “Compact” und anderen Objekten der Unternehmen beim Vollzug des Vereinsverbots sichergestellt wurden.