Artikel teilen:

Prozess Juwelendiebstahl: Verteidigung stellt weitere Anträge

Im Dresdner Prozess zum Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe von 2019 ist auch zu Beginn des zweiten Prozesstages am Mittwoch noch keine Anklage verlesen worden. Grund dafür waren weitere Anträge der Verteidiger des 24-jährigen Beschuldigten. Aus ihrer Sicht darf die Anklage nicht vollständig verlesen werden, weil der Tatplan zur Flucht spontan geändert wurde und ihr Mandant daran nicht beteiligt war (AZ: 7 KLs 422 Js 22940/21).

Im zweiten Strafprozess zum Juwelendiebstahl wird dem Berliner Jihad R. Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft ist es wichtig, in der Anklage das gesamte Tatgeschehen zu schildern. Nur so könne der Anteil des Beschuldigten an der Tat deutlich gemacht werden.

Es müsse möglich sein, den gesamten Sachverhalt zum Gegenstand der Hauptverhandlung zu machen. „Es gab den Tatplan. Umso wichtiger ist es darzustellen, was daraus geworden ist“, sagte Staatsanwaltschaft Christian Weber vor Gericht. Die Verhandlung wurde nach einer Unterbrechung für eine Beratung der Kammer fortgesetzt.

Der Beschuldigte wird dem Berliner Remmo-Clan zugerechnet. Er soll den fünf im Mai 2023 verurteilten Tätern bei der Vorbereitung des Einbruchs in die sächsische Schatzkammer im Dresdner Residenzschloss geholfen haben.