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Pro-palästinensische Demonstration darf stattfinden

Eine für Freitagnachmittag in Magdeburg angekündigte pro-palästinensische Demonstration darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt endgültig stattfinden. Wie die Polizeiinspektion Magdeburg auf epd-Anfrage mitteilte, soll der Demonstrationszug in den späten Nachmittagsstunden durch die Innenstadt ziehen. Erwart wurde eine Teilnehmerzahl „im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich“.

Bereits am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg ein Verbot der Kundgebung durch die Polizeiinspektion Magdeburg nach einem Eilantrag des Anmelders aufgehoben (Az. 1 B 186/23 MD). Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung am Freitag bestätigt.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, das ausgesprochene Versammlungsverbot sei offensichtlich rechtswidrig. Gegen die Prognose der Polizei, dass von der Versammlung eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgehe, bestünden durchgreifende rechtliche Bedenken. So bestehe kein Erfahrungssatz, wonach bei pro-palästinensischen oder anti-israelischen Versammlungen stets damit zu rechnen sei, dass Meinungskundgaben mit Äußerungen, Ausrufen und Kundgebungsmitteln Straftatbestände erfüllten, hieß es.

Die Kundgebung war nach Polizeiangaben von einer Privatperson angemeldet worden. Sie steht unter dem Titel „Forderung nach einer humanitären Waffenruhe für Gaza – stoppt den Krieg in Nahost!“. Bereits Ende Oktober war eine pro-palästinensische Demonstration in Magdeburg abgesagt worden.