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Presserat rügt Berichte zum Messerangriff in Mannheim

Der Deutsche Presserat hat mehrere Medien wegen ihrer Berichterstattung zum Messerangriff in Mannheim gerügt. Das Portal „schwaebische.de“ habe etwa ein im Internet kursierendes Video veröffentlicht, das den vollständigen Hergang der Tat zeigte. „Zu sehen war auch, wie der Angreifer dem Polizisten, der später an seinen Verletzungen starb, rücklings ein Messer in den Hals rammt“, teilte der Presserat am Freitag in Berlin mit. Diese Darstellung sei nicht mehr vom öffentlichen Interesse gedeckt gewesen, sondern habe Sensationsinteressen nach Ziffer 11 des Pressekodex bedient.

Am 31. Mai griff ein 25-jähriger Afghane auf dem Mannheimer Marktplatz mehrere Menschen mit einem Messer an. Ein 29-jähriger Polizist, der eingreifen wollte, erlitt Stiche im Kopfbereich und starb zwei Tage später an den Verletzungen. Auch die Portale „bz-berlin.de“ und „bild.de“ wurden für die Veröffentlichung von Standbildern aus besagtem Video gerügt.

„Übertrieben sensationell nach Ziffer 11“ sei etwa ein Bild auf „bz-berlin.de“ gewesen, auf dem der Angreifer kurz vor der Attacke auf den Hals des Polizisten zu sehen sei. „Die Szene, die mit einem Zoom vergrößert war, verletzte zudem die Würde des Opfers nach Ziffer 1 des Pressekodex und war dazu geeignet, die Gefühle von dessen Angehörigen und den Jugendschutz zu verletzen“, so der Presserat.

Für die detaillierte Nennung vorgeworfener Missbrauchstaten bei der Berichterstattung zu einem Missbrauchsprozess wurde die „Landshuter Zeitung“ gerügt. „Die Redaktion schilderte im Einzelnen die dem Angeklagten vorgeworfenen Handlungen. Diese Darstellung war nach Ansicht des Presserats nicht mehr vom öffentlichen Interesse an dem Prozess gedeckt“, heißt es. Die detaillierte Schilderung sei zudem geeignet gewesen, „das Opfer erneut zum Opfer zu machen“. Der Presserat sah in der Berichterstattung deshalb einen schweren Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsschutz sowie unzulässige Sensationsberichterstattung.

Ein weiteres Mal wurde „bild.de“ außerdem für einen Beitrag unter der Überschrift „Kinder konvertieren aus Angst zum Islam“ gerügt. In dem Artikel habe es unter Berufung auf eine lediglich als „Staatsschützer“ bezeichnete Quelle etwa geheißen, an deutschen Schulen tobe ein „Religionskrieg“ und „die ‘männlichen muslimischen Schüler’ träten ‘sehr drohend und teilweise gewalttätig’ auf“, so der Presserat. Aus Sicht des Gremiums blieb offen, ob es sich um eine verlässliche Quelle handelte: „Die Behauptung ‘Kinder konvertieren aus Angst zum Islam’ wurde ohne Distanzierung als Tatsache dargestellt, ohne sie zu belegen.“

Der Presserat sprach auf seinen Sitzungen vom 17. bis 19. September insgesamt 20 Rügen, 19 Missbilligungen und 20 Hinweise aus.