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Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify unwirksam

Das Berliner Kammergericht hat Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify für unwirksam erklärt. Das Gericht wies in einer Entscheidung vom 15. November Berufungen der Streaminganbieter gegen zwei Urteile des Landgerichts Berlin vom Dezember 2021 zurück (Aktenzeichen 23 U 15/22 und 23 U 112/22). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, der am Freitag von einer „richtungsweisenden Entscheidung“ sprach.

In den vergangenen Jahren hätten die Anbieter die Preise für Abos deutlich erhöht, ohne dass die Kunden zustimmen mussten, erklärte der Verband in Berlin. Diese Geschäftspraxis habe das Kammergericht Berlin nun „ins Wanken gebracht“.

Der 23. Zivilsenat des Kammergerichts erklärte in seiner Begründung, den Streaming-Anbietern sei es ohne erheblichen Aufwand möglich, die Abonnenten um Zustimmung zu einem erhöhten Preis zu ersuchen. Bei mangelnder Zustimmung stehe es Netflix und Spotify zudem frei, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Überdies verstießen die Klauseln gegen das für Preisanpassungsklauseln allgemeingültige Gebot der Wechselseitigkeit. Netflix und Spotify behielten sich zwar vor, die Preise bei steigenden Kosten zu erhöhen, würden sich aber nicht spiegelbildlich verpflichteten, bei sinkenden Kosten die Preise zu senken.

Laut Verbraucherzentrale Bundesverband könnte das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste bedeuten. Nach Angaben des Kammergerichts wurde eine Revision nicht zugelassen. Dagegen könne aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.