Die Bundespolizei verhängt mit Blick auf den „Sessionsstart“ des rheinischen Karnevals am 11.11. ein zeitlich befristetes Verbot zum Mitführen von Waffen. Vom 11. November bis zum darauffolgenden Morgen gelte in den Hauptbahnhöfen Köln und Bonn sowie am Bahnhof Köln-Süd ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen zum Schutz aller Reisenden, wie die Bundespolizei am Montag in Sankt Augustin bei Bonn mitteilte. Bei Verstößen könne die Polizei Platzverweise, Bahnhofsverbote und Beförderungsausschlüsse aussprechen oder Zwangsgelder von bis zu 200 Euro verhängen.
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