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Pfarrer wegen Herstellens von Kinderpornos angeklagt

Es ist ein bundesweit außergewöhnlicher Verdachtsfall von sexuellem Missbrauch durch einen katholischen Pfarrer: Der Mann soll laut Anklage selbst Kinderpornos per Webcam hergestellt und online zugänglich gemacht haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen einen katholischen Pfarrer aus dem Landkreis Fulda erhoben. Gegen ihn bestehe der Verdacht des Herstellens und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt am Main mit. Zudem soll er Dritten im Internet Kinderpornos zugänglich gemacht haben. In der beim Landgericht Fulda erhobenen Anklage wird ihm “sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt” vorgeworfen.

Mitte 2022 hatte das Bistum Fulda den Pfarrer im Zuge des Ermittlungsverfahrens vom Dienst freigestellt. Zuvor waren eine Privatwohnung und ein Büro durchsucht und verschiedene elektronische Speichermedien sichergestellt worden.

Dem 42-jährigen Angeschuldigten wird nun zur Last gelegt, zwischen Februar 2022 und Juli 2022 auf einer Chatplattform im Internet gezielt Kinder und Jugendliche kontaktiert und diesen kinderpornografische Videos vorgespielt zu haben. Zudem soll er von den Kindern und Jugendlichen gefordert haben, sich vor einer Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Von den Webcam-Übertragungen soll der Pfarrer zudem heimlich Aufnahmen gefertigt und diese auf seinem Computer gespeichert haben.

Die Ermittlungen führt die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Den Anstoß gab im Mai 2022 ein Hinweis der US-Organisation National Center for Missing and Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder – NCMEC). Dadurch sei der Pfarrer in Verdacht geraten, Dritten im Internet Kinderporno-Material zugänglich gemacht zu haben, hieß es.

Bei der Auswertung der bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestellten Datenträger sei eine Vielzahl an Dateien gefunden worden, die den in der Anklage formulierten Verdacht begründeten. Die Anklageschrift lege dem Angeschuldigten insgesamt 71 Taten zur Last. Das Landgericht Fulda muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.